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Harald Nordmeier

Von der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg öffentlich bestellt und vereidigt
für Kraftfahrzeugschäden- und bewertung, insb. Krafträder.

Von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld öffentlich bestellt und vereidigt
für Kraftfahrzeugschäden- und bewertung, insb. Krafträder

Höher Str. 14
34454 Bad Arolsen

Telefon: 05691/806 4142
Mobiltel. 0171/7452279
E-Mail: info@gutachter-unfall.de
Mitglied der GUVU.

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Sie haben die freie Gutachterwahl....

...und das Gutachten kann unabhängig von der Schadenhöhe erfolgen. Allerdings macht es keinen Sinn bei so genannten Bagatellschäden (dies sind in der Regel Schäden bis 750 Euro), hier kann auch ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden. Wenn Sie kein Verschulden am Unfall trifft, muss der Unfallgegner für die Kosten des Gutachtens aufkommen. Die gegnerische Partei bzw. dessen Versicherung muss auch ausdrücklich nicht um Erlaubnis gefragt werden ob sie einen Gutachter beauftragen dürfen. Es ist ihr vom Gesetzgeber zustehendes und verbrieftes „Recht“ als Geschädigter auf eine adäquate, unabhängige und vor allen Dingen vollständige Beweissicherung zu bestehen. Dies dient auch zur Herstellung der sogenannten "Waffengleichheit", so schreibt es der Gesetzgeber vor. Letztendlich geht es um Ihre Ansprüche und somit auch um Ihr Geld. Überlassen Sie dies nicht den Schuldnern und schon gar nicht der Versicherung!

Mehr Informationen

-Beweissicherung bei Unfallschadenereignissen
- Gutachtenerstattung bei Kfz-Haftpflicht und Kaskoschäden
- Wertermittlung und Expertisen für Oldtimer, historische Rennsportmotorräder
- Motorrad, E-Bikes, Pedelec, Fahrrad, alternative E-Konzepte etc.
- Unfall- und Videoanalyse bei schwerwiegenden Motorradunfällen
- Spezialisierung für Schutzhelme und Schutzausrüstung
- Plausibilitätsgutachten (Schadenentstehung/ Schadenverursachung)
- Ursachenermittlung u. Beweissicherung bei Motor und - Bauteilschäden
- Gutachten im Bereich Technik mit Laboranalysen, Materialprüfungen usw.
- Beratung bei technischen Problemen und Kaufentscheidungen
- Reparaturüberwachung/ Streitschlichtung und Vermittlung bei Auseinandersetzungen, Ausführung der Leistung       (Prozessvermeidung)

Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht
geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert
sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem
Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet:
Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position
des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. 

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und beantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Ferner sind sie als Schiedsgutachter tätig, d.h. zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechts-sicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Leistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungs-körperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Siegel führen.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten höchsten Anforderungen gerecht wird.

Fachgebiete

und zusätzliche Expertise im Bereich der
Verkehrsunfallanalyse

- Oldtimer
- Transporter
- Wohnmobile
- Sonderfahrzeuge, etc.

- Motorräder
- Fahrräder
- E-Bikes
- historische Rennmaschinen
- ATV und Quad, etc.

- Lkw
- Landmaschinen
- Transport und Reha-Fahrzeuge
- Sonderfahrzeuge, etc.

- Helme
- Schutzbekleidung für Zweiräder
- Zubehör, etc.


Adresse: Hoeher Str. 14 - 34454 Bad Arolsen
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